Achtung Startups: Abmahnwahn-Warn-Alarm
Haben Sie schon gehört? Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass außer religiösen Beschneidungen ab sofort auch das Posten von Fotos auf Facebook-Fanpagepinnwände rechtswidrig ist. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft, nämlich mit mindestens 24 Stunden Rechtsanwalts-YouTube-Channel-Dauerbeschallung. Unsinn. Das war natürlich nur ein kleiner, billiger, dennoch aber mehr oder minder lustiger Scherz auf...