Beiträge vom Juni, 2009

Keyword Advertising und das Markenrecht: A never ending story?

Samstag, 6. Juni 2009 10:18

Keyword Advertising (z.B. mit „Google-AdWords“) erlaubt zielgenaue und in ihren Ergebnissen gut messbare Werbung – nur die rechtlichen Rahmenbedingungen sind noch immer nicht ganz klar.

Dieses Thema wurde von der Entscheidung Googles,  Markenbegriffe in den Keywordbuchungen nicht mehr zu prüfen, entschieden mitbestimmt und bereits in einigen Blogs diskutiert. Wir fassen hier dazu den letzten Stand zur Rechtslage zusammen:

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste die von ihm zu entscheidende Frage, ob das Buchen von als Marken geschützten Namen eine sog. markenmäßige Benutzung ist und Rechtsverletzungen begründen kann, dem Gerichtshof der Europäischem Gemeinschaften (EuGH) vorlegen. Bis dort eine Entscheidung fällt, ist etwa die Verwendung der Marke „Esprit“ als AdWord für alle Eigentümer von Online-Shops, die neben anderen auch „Esprit“-Produkte führen, mit Rechtsunsicherheiten verbunden.

Klarheit gibt es immerhin in Fällen, in denen der gesetzliche Tatbestand eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten des Werbenden und des Kennzeicheninhabers voraussetzt – etwa weil diese nicht identisch sind, sondern sich nur ähneln, oder weil es um geschützte Firmennamen geht. An einer solchen Verwechslungsgefahr fehlt es immer dann, wenn Suchergebnisse – wie bei Google und Yahoo – als Anzeige gekennzeichnet und optisch vom Suchergebnis getrennt sind. Der BGH argumentierte, der Nutzer einer Internetsuchmaschine sei darauf vorbereitet, zwischen den Treffern in der Liste der Suchergebnisse und den bezahlten Anzeigen zu unterscheiden. Somit durfte im vom Gericht entschiedenen Fall ein Mitbewerber der Firma „Beta Layout GmbH“ diesen Namen bei Google buchen, obwohl deren Rechte am eigenen Unternehmenskennzeichen betroffen waren.

google

Google Adwords Einblendungen

Auch in Fällen, in denen beschreibende Begriffe verwendet werden, gibt es Rechtssicherheit – selbst dann, wenn diese Bestandteil geschützter Marke oder Unternehmenskennzeichen sind. So hatte der BGH gegen das Buchen der Buchstabenfolge „pcb“ (Abkürzung für printed circuit board – Leiterplatte), die gleichzeitig Bestandteil der Marke „PCB-POOL“ war, keine rechtlichen Bedenken.

Ob nun etwa die Firma „Esprit“ Markennamen des identische Produkte anbietenden Mitbewerbers „Marc O’Polo“ buchen darf wird der EuGH in Luxemburg entscheiden. Dabei wird darüber zu urteilen sein, ob und ggfls. in welcher Weise die Werbe- und Herkunftsfunktionen einer Marke beeinträchtigt sein müssen – ob also durch das Keyword Advertising die von einer Marke ausgehende Werbekraft geschwächt wird, dies für eine Verletzung ausreicht, und wann die möglicherweise maßgebliche Herkunftsfunktion überhaupt berührt wird (bereits durch das Abzielen auf Förderung des eigenen Absatzes? Durch den Anschein geschäftlicher Verbindungen?). Von allen kennzeichenrechtlichen Fragen unabhängig können wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegeben sein, wenn etwa Marken bzw. Unternehmenskennzeichen im Textbaustein der Anzeige erscheinen, ohne dass dies durch eine Verbindung zu den verwendeten Kennzeichen gerechtfertigt ist. Hier hat es der Werbende leichter als die Gerichte: er muss bei der Gestaltung der Anzeigen ganz einfach aufpassen.

Fazit: Beim Keyword Advertising ist nicht alles erlaubt und dennoch weniger verboten, als es den Anschein hat. Endgültige Klarheit wird ein Urteil des EuGH bringen, der über die mittlerweile von unterschiedlichen europäischen Gerichten eingereichten Vorlagefragen – zuletzt des High Court of Justice vom 1. Juni 2009 (http://www.linksandlaw.de/news.htm) – zu befinden hat.

rathDr. Michael Rath berät internationale und nationale Mandanten insbesondere in den Bereichen IT-Recht und Wettbewerbsrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Erstellung und Verhandlung komplexer Software- und IT-Verträge einschließlich IT‑Outsourcing, IT‑Projektverträge, Lizenzverträge, Shared Service-Vereinbarungen, Service Level Agreements (SLA), Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Seit seiner Promotion zum Thema „Das Recht der Internet-Suchmaschinen“ ist er ausgewiesener Google-Spezialist und publiziert regelmäßig zu verschiedensten Rechtsfragen, insbesondere des IT-Rechts.

Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft verfügt über exzellente Expertise in allen für den Mittelstand, große Unternehmen und die öffentliche Hand maßgeblichen Beratungsfeldern. Bei derzeit 280 spezialisierten Anwälten und Steuerberatern an 14 deutschen Standorten können sich die Mandanten auch bei fachübergreifenden Fragen auf eingespielte Teams verlassen.

Web: http://www.luther-lawfirm.com

Thema: Commerce | Kommentare deaktiviert | Autor: luthergermany

Paypal und dann?

Dienstag, 2. Juni 2009 0:12

Vorweg: Ich bin ein sehr zufriedener Paypal Nutzer. Das ist wohl auch der Grund warum ich mich bisher nie kritisch mit diesem Zahlungsystem auseinandergesetzt habe.

Die Kommentare im Blogpost von Fred Wilson “Why Isn´t Paypal More Successfull?” sind für mich vor diesem Hintergrund “augenöffnend”. Fast 200 Kommentare mit teils drastisch ablehnender Haltung gegenüber Paypal machen deutlich, dass in der Welt der Online-Zahlungssysteme noch der ein oder andere Wettbewerber sein Glück versuchen sollte.

Jetzt verstehe ich auch, warum Jochen bei excitingcommerce so intensiv den Bereich Webwährungen beobachtet. Ob eine Webwährung ein Zahlungssystem (z.B. Paypal) gefährden kann, ist schwierig zu sagen. Die o.g. Kommentargeber, von denen selber einige Shopbetreiber sind, scheinen allerdings nur auf solche Gelegenheiten zu warten.

Der erste Kommentar von Travis Corcoran ist bereits bezeichnend für die Kritik gegenüber Paypal:

I began using Paypal right when they launched, when it was an application for beaming payments over the IR ports of Palm Pilots (remember that?!).

I continued to use Paypal after they migrated to web payments and discontinued the Palm support.

About four or five years ago I became hugely disillusioned with Paypal and never use it, and refuse to support it at my two ecommerce companies.

Why?

As a customer:

* Supporting Paypal is a signalling mechanism. It says “I am too rinky dink to get a merchant account”.

* The dispute resolution process drags a third party in.

* The account can be frozen.

* The appeals process is laborious and indeterminate.

* There are too many steps at checkout.

* Paypal wants to force me to upgrade to a full verified account. I have to supply too much information. I have to wait for 2 deposits to clear, then report their sizes.

* Even for the 1-off “act as a merchant account” process flow, if I try to use a credit card that has previously been registered with Paypal as a full account, Paypal will NOT LET ME do the one-off transaction; I have to come up with a (long forgotten) password to the Paypal account.

* There are about 50 more user-interface horrors that I don’t recall right now, but I would seriously (seriously!) hit my fingers with a framing hammer before I would use Paypal again. I don’t have emotional reactions to most brands. Apple? Eh. Windows? Sort of dislike it. Amazon? Sort of like it. … Paypal? HATE HATE HATE HATE HATE.

As a merchant (at Smartflix.com and HeavyInk.com), I won’t use Paypal because

* all of the above

* crappy admin interface

* crappy interface to delegate rights to other employees

* fear of having funds frozen

* inability to re-charge a credit card for follow in transactions (unreturned DVDs, late fees, etc.)

I wish Paypal nothing but death.


Travis Corcoran, President
SmartFlix.com
“What do you want to learn today?”

Update:  Das folgende Video ist auf der ersten Google Ergebnisseite bei der Suche nach Paypal zu finden: 

[youtube oI2Tvxl7tE8]

Thema: Commerce | Kommentare deaktiviert | Autor: Alexander Graf